Gartenwasserzähler

Da bei der Bewässerung des Gartens kein Abwasser in den Kanal geleitet wird, kann man sich mit Hilfe eines Gartenwasserzählers, zumindest hier von der Abwassergebühr befreien lassen. Hierzu ist folgendes zu beachten:

  • Wasserzähler unterliegen dem Eichgesetz und nach 6 Jahren verlieren die Eichmarken ihre Gültigkeit. Die Wasserzähler müssen dann neu geeicht oder ausgetauscht werden.
  • Es dürfen hinter dem Gartenwasserzähler keine Geräte (z.B. Waschmaschinen) installiert werden, von denen Abwasser in die öffentliche Kanalisation gelangen kann.
  • Bei Gartenwasserzählern die an Außenzapfstellen montiert werden, ist darauf zu achten, dass diese im Winter gegen Frost geschützt sind.
  • Dei fachgerechte Installation und Verplombung des Zählers ist durch eine Rechnungskopie oder Bestätigung des beauftragten Installationsbetriebes oder bei Eigeninstallation durch eine Fotodokumentation nachzuweisen.

Durch die Anschaffungs- und Installationskosten des Gartenwasserzählers ist diese Investition erst ab höheren Verbrauchsmengen wirtschaftlich sinnvoll (bei Eigeninstallation in der Regel erst ab 5m3/a)